Impfmikado: Wer bewegt sich wohl zuerst?

oleh: Peter Stegmaier

Format: Article
Diterbitkan: eRelation AG 2024-04-01

Deskripsi

„Die Krankenkassen sind eher bestrebt, zusätzliche kurzfristige Ausgaben zu vermeiden, wenngleich diese aus unserer Sicht langfristig Kosten sparen würden.“ „Die Verhandlungen zu Anpassungen der Impfvereinbarungen gestalten sich mit den Krankenkassen auch meist äußerst schwierig.“ „Bei Änderungen der Schutzimpfungsrichtlinien ist es in der Regel die KV, die auf Anpassungsnotwendigkeit hinweist und die versucht, aktiv die Schutzimpfungsvereinbarungen anzupassen.“ „Die Initiative für eine entsprechende Regelung ging im Rahmen des Verhandlungsgeschehens von unserer KV aus. Die Krankenkassen reagierten zögerlich/abwartend.“ Vier Stimmen aus der Umfrage zur mangelnden Umsetzung des § 132e SGB V Absatz 4 unter den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen Deutschlands, die „Monitor Versorgungsforschung“ im Januar 2024 durchgeführt hat. Es zeigt sich ein recht eindeutiges Bild: Bei der Umsetzung der Schutzimpfungsvereinbarungen nach § 132e SGB V, die KVen mit den Ersatzkassen und mit Primärkassen schließen können, sind die „Bremser“ immer die anderen.